Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung 28.06.2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für  https://www.vhs-leer.de/

Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Richtlinie 2016/2021, dem BITV 2.0, dem BFSG sowie den Bestimmungen des NBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der genannten Gesetze und Verordnungen bzw. Richtlinien größtenteils noch nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung der vorgegebenen Standards zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit.
Unterstützende Software-Lösungen werden zukünftig an dieser Stelle genannt.

Nicht barrierefreie Inhalte und zukünftig zu ändern sind unter anderem die folgenden Bereiche (es erfolgt keine abschließende Auflistung):

Die aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei, weil dies aufgrund mangelnder personeller Ressourcen zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

VHS Leer e.V., EDV-Support, Tel.  0491 92992-34, E-Mail: edv@vhs-leer.de

Zuständige Stelle für digitale Barrierefreiheit in Niedersachsen

Die in Niedersachsen zuständige Stelle für digitale Barrierefreiheit ist dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angegliedert und online unter https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/barrierefreie_it/barrierefreie-it-in-niedersachsen-183088.html zu erreichen.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 28.06.2025