Folgezulassung für Berufssprachkurse
Die VHS erhält für die nächsten 4 Jahre BSK-Folgezulassung
Die Volkshochschule Leer hat eine Folgezulassung für Berufssprachkurse (BSK) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten, welche für die nächsten vier Jahre gilt. Die Berufssprachkurse stellen ein umfangreiches sowie bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt dar. Sie bauen auf die Integrationskurse auf, die den Teilnehmenden bereits erste Sprachkenntnisse und Kenntnisse über das deutsche Gesellschaftssystem vermittelt haben. Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs umfasst 500 Unterrichtsstunden und dauert in der Regel ein halbes Jahr. Nach einer erfolgreichen Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, welches ihnen das Erreichen des Sprachniveaus B2 belegt.
Um sich für einen Berufssprachkurs anzumelden, kommen Sie bitte persönlich in unsere Beratung in der Verwaltung der VHS Leer in der Haneburg, Haneburgallee 8, 26789 Leer:
Mo, Di, und Do. von 10 bis 12 Uhr – nur mit Termin.
Terminvergabe telefonisch oder vor Ort in der Haneburg.
Bei der Anmeldung bitte mitbringen:
- Original- Berechtigung/ Verpflichtung:
- vom Jobcenter, wenn Sie Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) beziehen
- von der Agentur für Arbeit, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Ausweisdokument
- Wenn Sie eine Beschäftigung haben oder in einer Ausbildung sind, benötigen wir auch Ihren Arbeits- / Ausbildungsvertrag.
Kosten
Die Teilnahme an Berufssprachkursen ist kostenlos. Mit der Zulassung sind die Kursgebühren, die Bücher und die Prüfung bezahlt. Wenn Sie Leistungen nach SGB II vom Sozialamt bekommen, werden Ihnen auch Fahrtkosten erstattet.
Wenn Sie beschäftigt sind, müssen Sie 50% der Unterrichtskosten bezahlen, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt.
Ohne eine Zulassung kann man als Selbstzahler nicht an einem Berufssprachkurs teilnehmen.
Ansprechpersonen
