vhs Leer gewinnt Musterprozess gegen das BAMF
BAMF muss knapp 56.000 Euro Corona-Hilfen nachzahlen
vhs Leer gewinnt Musterprozess gegen das BAMF
Die vhs Leer hat einen fast fünf Jahre dauernden Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) endgültig gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des BAMF zurückgewiesen und damit die vorherige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. Für die vhs Leer bedeutet das: Sie kann mit einer Nachzahlung von knapp 56.000 Euro rechnen.
Worum es in dem Rechtsstreit ging
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen Corona-Hilfen für Träger von Integrations- und Berufssprachkursen. Während der Pandemie konnten viele Kurse zeitweise nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Um die dadurch entstandenen Einnahmeausfälle abzufedern, erhielten die Träger Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).
Bei der vhs Leer kürzte das BAMF diese Hilfen jedoch um Einnahmen, die Anfang 2021 eingegangen waren. Das Problem: Die Zahlungen bezogen sich auf Kurse, die bereits Ende 2020 stattgefunden hatten. Also zu einer Zeit, in der die vhs dafür keine Corona-Hilfen erhalten hatte. Nach Auffassung der vhs Leer durften diese Zahlungen deshalb nicht von den Zuschüssen für das erste Quartal 2021 abgezogen werden.
Gerichte geben der vhs Leer Recht
Dieser Auffassung folgten zunächst das Verwaltungsgericht Ansbach und später der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Nachdem das BAMF Revision eingelegt hatte, beschäftigte sich schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall und bestätigte die Entscheidung zugunsten der vhs Leer.
Rechtsanwalt Dr. Uwe Scholz, der die vhs Leer in dem Verfahren begleitet hat, sieht in der Entscheidung eine wichtige Klarstellung: „Das Urteil schafft Rechtsklarheit für alle betroffenen Kursträger und setzt einem wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Berechnungsansatz des BAMF ein Ende. Es freut mich sehr, dass dieses Verfahren erfolgreich beendet werden konnte.“
„Wir sind überglücklich, dass unserer Auffassung nun endgültig gefolgt wurde“, sagt vhs-Leiter Stephan Kühl. „Ich persönlich habe viel Zeit und Energie in die Bearbeitung der Schriftsätze und die Zusammenarbeit mit unserem Anwalt, Herrn Dr. Scholz, investiert und freue mich sehr, dass diese Arbeit nun von so einem Erfolg gekrönt ist“, ergänzt Kühl.
Eine wichtige Grundlage für das Verfahren war zudem die genaue Aufarbeitung und Berechnung der Zahlen durch Ursula Behrends, die bei der vhs Leer für den Bereich Integration und Teilhabe zuständig ist.
Nach fast fünf Jahren kann die Volkshochschule Leer den Prozess zu den Akten legen. Die zu erwartende Nachzahlung von knapp 56.000 Euro ist für die Bildungseinrichtung gerade in Zeiten knapper Mittel sehr wichtig.
Urteil hat bundesweite Bedeutung
Die vhs Leer hatte das Verfahren mit Unterstützung des Deutschen Volkshochschul-Verbands (DVV) als Musterprozess geführt. Das Urteil hat deshalb Bedeutung weit über Leer hinaus. Viele weitere Volkshochschulen in Deutschland waren von der gleichen Abrechnungspraxis des BAMF betroffen und könnten nun ebenfalls von der Entscheidung profitieren.
„Dass wir als vhs Leer einen solchen Musterprozess für viele Volkshochschulen in Deutschland führen konnten und damit erfolgreich waren, macht uns stolz“, so Kühl. „Gleichzeitig stehen wir weiterhin voll hinter den Integrations- und Berufssprachkursen des BAMF und werden unsere seit rund 20 Jahren erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen.“
Auf dem Foto: Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig v.l.: Dr. Uwe Scholz, Rechtsanwalt (Meilicke Hoffmann & Partner), Sascha Rex (Deutscher Volkshochschul-Verband) sowie Stephan Kühl, Leiter der Volkshochschule für die Stadt und den Kreis Leer e.V.
